Kurzgutachten für Versicherungen

Wenn Sie einen Oldtimer kaufen/verkaufen, oder spezielle Anforderungen haben „zum Beispiel den Wiederherstellungswert Ihres Oldtimers ermitteln lassen möchten“, empfehle ich Ihnen stets ein großes Oldtimergutachten.

Das Kurzgutachten für die Versicherung oder die Kurzbewertung für Oldtimer ist die einfachste Form des Oldtimer-Gutachtens.

Dieses findet Verwendung, wenn Sie einen Anhaltspunkt benötigen, ob sich die Zustandsnote oder der Fahrzeugwert seit einer vorigen ausführlichen Bewertung verändert hat, oder eine Oldtimer-Versicherung abschließen möchten.

Viele Versicherer verlangen bis zu einem bestimmten Fahrzeugwert lediglich ein Kurzgutachten. Denn aus dem angegebenen Fahrzeugwert errechnet sich die Versicherungssumme und auch der Beitrag. 

Somit wird eine Oldtimer-Unterversicherung im Schadenfall vermieden.

Bei einem Kurzgutachten erfolgt somit lediglich eine grobe Begutachtung des Fahrzeugs. 

Zur Erstellung eines Kurzgutachten setzt der Besitzer des Oldtimers den Sachverständigen selbst über vorhandene Mängel in Kenntnis sofern diese Ihm bekannt sind. 

Der Zustand des Fahrzeugs wird auch mit einer geringeren Anzahl von Fotos dokumentiert als beim ausführlichen Oldtimergutachten.

Selbstverständlich können Kurzgutachten auch individuell den Bedürfnissen der Versicherungsgesellschaften und Fahrzeughalter angepasst und dementsprechend erweitert werden.