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  • Oldtimer Restauration

KFZ-Sachverständiger

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In folgenden Bereichen stehe ich Ihnen mit Rat, Tat und Begeisterung zur Seite.

Unser Service für Sie

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vor Ort

Kompetente
Fachberatung

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24h-Hotline

Wartungsarbeiten nach Herstellervorgabe aller Marken
inkl. Eintragung digitales Servicebook

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Kurzzeitige Termine
auch am Wochenende

Unabhängige
Beratung

Hochpersönliches
Gutachten

Ehrenkodex
BDSF

Antworten auf häufig gestellte Fragen

Leihwagen – Mobilitätsersatz

Grundsätzlich darf der Geschädigte gleich nach einem unverschuldeten Unfall einen Mietwagen nehmen.
Allerdings ist hierfür eine Situationsbedingte Abklärung empfehlenswert. Es gelten beispielsweise Höchstgrenzen bezüglich Kosten und Dauer für die
Fahrt mit einem Mietwagen nach einem Unfall. Bei Liebhaberfahrzeugen kann die Beschaffung der Ersatzteile oft Monate dauern. Der Mietwagen muss in der passenden Klasse gewählt werden. Wurde ein Fahrzeug der Kompaktklasse beschädigt, kann nicht eine Luxusklasse als Ersatzauto nach dem Unfall angemietet werden.
Die genaue Standzeit in der Werkstatt muss präzise nachgewiesen sein. Es gilt eine Geringfügigkeitsgrenze von 30 Kilometer täglich. Wer keinen Mietwagen nimmt, kann ggf. eine Nutzungsausfallentschädigung einfordern.
Eine individuelle Beratung ist sinnvoll!

Konkrete Schadensabwicklung

Von einer konkreten Schadensabwicklung spricht man, wenn der Geschädigte seinen Herstellungsaufwand (Reparatur oder Ersatzbeschaffung) mit Hilfe einer Rechnung belegen kann.
Bei einer konkreten Abrechnung ist der tatsächlich entstandene Schaden maßgeblich. Als Unfallgeschädigter macht man daher alle unfallbedingten und tatsächlich entstandenen Schäden/Kosten geltend. Dazu zählen unter anderem Reparaturkosten, Schadenspauschale, Nutzungsausfall, Gutachterkosten, Rechtsanwaltskosten, Abschleppkosten und vieles mehr.

Fiktive Abrechnung

Nach einem Verkehrsunfall kann der Geschädigte Schadensersatz einfordern. In § 249 BGB sind Art und Umfang dieses Schadensersatz klar geregelt und der Schädiger ist nach dem Verkehrsrecht zur Wiederherstellung des Zustandes verpfichtet, der vor dem Unfallereignis
bestand. Alternativ zur Reparatur kann im Rahmen der Unfallregulierung auch ein Geldbetrag an den Geschädigten ausbezahlt werden.
Bei einer fiktiven Abrechnung werden die Kosten für einen entstandenen Schaden von der Kfz-Versicherung bezahlt – ohne, das der Schaden am Fahrzeug tatsachlich repariert wird. Eine fiktive Abrechnung wird nach einem Gutachten durchgeführt. Dieses ermittelt die Höhe der Reparaturkosten, welche für eine vollständige Instandsetzung der Unfallschaden notwendig sind. Bei einer „normalen“ konkreten Abrechnung, legt der Geschädigte sämtliche Werkstattrechnungen vor, um die entsprechenden Betrage zurückzuerhalten. Die fiktive Abrechnung kommt dann ins Spiel, wenn Betroffene keine oder nicht alle Reparaturen durchführen lassen möchten. In diesem Fall kann der fiktiv errechneten Reparaturbetrag geltend gemacht werden.
Ein Kfz-Gutachten ist unabdingbar. Geschädigte haben das Recht, einen eigen Sachverständigen hierfür zu beauftragen.

Zertifizierung DIN EN ISO/IEC 17024

Von einer akkreditierten Zertifizierungsstelle gemäß DIN EN ISO/IEC 17024 zertifiziert.
Die europaweit anerkannte Personenzertifizierung auf der Grundlage DIN EN ISO/IEC 17024 ist heute eine der besten Kriterien um die Kompetenz eines Sachverständigen prüfen zu können. Hierbei handelt es sich es um die einzige Art der internationalen Anerkennung. Die internationale Norm DIN EN ISO/IEC 17024 hat eine weltweite Gültigkeit. Nach den Vorgaben der ISO/IEC 17024 müssen die zertifizierten Sachverständigen ihr Fachwissen kontinuierlich erweitern und aktualisieren. Dafür müssen Gutachten und andere Nachweise bei der Zertifizierungsstelle eingereicht werden. Auftraggeber und Gutachter können deshalb davon ausgehen, dass ein nach ISO/IEC 17024 zertifizierter Sachverständiger über ein fundiertes und aktuelles Wissen und praktischer Erfahrungen als Sachverständiger verfügt.

Bagatellschaden

Als Bagatellschaden wird u.a. ein Blechschaden bei einem Verkehrsunfall bezeichnet, der einen Mindest-Sachwert für die Aufnahme durch die aufnehmende Behörde (vornehmlich die Polizei) deutlich unterschreitet und keinen Personenschaden zur Folge hat.
Ein Bagatellschaden liegt immer dann vor, wenn das Fahrzeug nur einen sehr kleinen Schaden abbekommen hat. Es wurde gesetzlich keine Reparaturkostenhöhe festgelegt, ab welchem Schaden es sich nicht mehr um einen Bagatellschaden handelt. Meist wird jedoch davon ausgegangen, das Schädigungen ab 750 Euro nicht mehr als Bagatellschaden, sondern als normaler Schaden gesehen wird. Grundsätzlich darf bei einem Bagatellschaden kein Personenschaden vorliegen!

AW-Systeme der Hersteller

Bei den Fahrzeughersteller wird der Stundensatz in AW-Werte „Arbeitswerte“angegeben.
Bei manchen manchen Herstellern ist der Stunden AW-Wert in einem 10er-Wert (1 Stunde = 10 AW) bei anderen hingegen in einem 12er-Wert (1 Stunde
= 12 AW) angegeben.
Oftmals ist auch nur der AW- Satz für 1 AW angegeben. Hierbei ist es dann zwingend erforderlich zu wissen, ob es sich um ein 10er oder 12er System handelt.
Der AW- Satz für ein von 1 AW ist dann mit der mit 10 (beim 10er System) oder mit 12 (beim 12er System) zu multiplizieren. Somit hat man den Stundenverrechnungssatz berechnet.

Abschleppkosten

Als Abschleppkosten werden die Kosten bezeichnet, die durch das Abschleppen eines Fahrzeugs entstehen. Die sogenannten besonderen Aufwendungen, die in Zusammenhang mit dem Abschleppen anfallen und zu Zusatzkosten führen sind unterschiedlich hoch.
Wenn man unverschuldet in einen Verkehrsunfall verwickelt wurde und das Fahrzeug abgeschleppt werden muss, dann kann man grundsätzlich auch die Abschleppkosten von dem Unfallgegner und seiner Haftpflichtversicherung einfordern.
Man muss als Unfallgeschädigter auch keine Preise vergleichen. Denn nach einem Unfall (Haftpflichtschaden) ist die besondere Situation des Geschädigten zu beachten. Die Unfallstelle muss schnell geräumt werden, so dass man vor der Beauftragung eines Abschleppunternehmens keine Preise vergleichen muss.

130% Regelung

Bei einem wirtschaftlichen Totalschaden gibt es immer wieder Streitigkeiten, wenn der Geschädigte das Auto reparieren mochte und der gegnerische
Versicherer die Reparaturwürdigkeit nicht anerkennt. Hier kann unter bestimmten Voraussetzungen die 130 Prozent Regel greifen.
Eine gesetzliche Regelung existiert allerdings nicht. Die Rechtsprechung hat mit der 130-Prozent- Regelung fur Unfallgeschädigte jedoch eine Möglichkeit geschaffen, damit auch bei einem wirtschaftlichen Totalschaden unter bestimmten Voraussetzungen eine Reparatur erfolgen kann. Soweit die kalkulierten Reparaturkosten den Wiederbeschaffungswert des betroffenen Fahrzeugs um nicht mehr als 30% übersteigen und eine vollständige und fachgerechte Reparatur nachgewiesen wird, besteht die Möglichkeit einer Instandsetzung. Nach Reparatur muss der Geschädigte das Fahrzeug noch mindestens sechs Monate nutzen.

Wildunfallbescheinigung

Mit der Wildunfallbescheinigung können Sie bei der Versicherung nachweisen, dass der Schaden am Kfz auf einen Wildunfall zurückzuführen ist.
Der ausstellende Jagdausübungsberechtigte oder Vertreter kann für die geforderte Wildunfallbescheinigung eine Gebühr verlangen. Die Polizei kann den Vorfall natürlich auch entsprechend protokollieren.

Thermographie

Ein Gutachten kann viel aussagen, der Blick des Fachmannes sieht vieles, aber wie es unter dem Lack wirklich aussieht, steht auf einem anderen Blatt geschrieben. Hier hilft die Thermografie, sich macht sichtbar, was bisher unsichtbar war.

Egal ob beim Gebrauchtwagenkauf, bei der Erstellung eines Gutachtens, bei Leasingrückläufern, Ankauf des lang gesuchten Oldtimers oder Liebhaberfahrzeuges, einen Vorschaden nicht zu entdecken ist nicht nur ärgerlich, sondern hat wesentlichen Einfluss auf die Bewertung.

Im Rahmen einer Karosserie-Instandsetzung, Restaurierung oder nach Schadensfällen werden oft kreative Wege der Reparatur gegangen. Statt Decklack und Grundierung auf planem Metall sind zusätzliche unnötige Lackschichten, verbeultes Blech und Spachtelmasse ohne Ende oft die Realität. Ebenso interessant sind in diesem Zusammenhang Kontrollen einer Unfallinstandsetzung oder die Validierung der Aussagen zur «Unfallfreiheit« eines Fahrzeuges.

Das Finish scheint perfekt, Mogeleien sind mit dem bloßen Auge nicht erkennbar, aber zur genauen Beurteilung müsste man unter die Lackierung blicken können.

Die Thermografie kann das!

Selbst mit Testmagneten und dem Schichtdickenprüfgerät findet der Fachmann die Stellen an der Karossiere, an denen schon einmal Arbeiten durchgeführt wurden, nicht immer zuverlässig. Grundsätzlich ist an fachlich gut ausgeführten Arbeiten nichts auszusetzen, ob aber nur nachlackiert oder das Blech nach allen Regeln der Kunst wieder in Form gebracht wurde, lässt sich oft nur schwer beurteilen.

Das aktive Thermografie-Verfahren bietet diese einzigartige Möglichkeit einen wirklichen Blick unter den Lack zu werfen und «die ganze Wahrheit« ohne Beschädigung und in kürzester Zeit sichtbar zu machen.

Das unterschiedliche Farbspektrum auf den generierten Computerbildern zeigt ein umfassendes Bild des Zustandes «unter dem Lack«. Die einzelnen Farben stehen für unterschiedliche Temperaturverläufe. Eine dünne (Blech-)Schicht nimmt weniger Energie auf als eine dicke und gibt sie entsprechend auch wieder schneller ab. Genauso verhält es sich mit unterschiedlichen Materialien. Spachtel verhält sich anders als Zinn, er speichert Wärme bei gleicher Schichtdicke länger.
Es gibt nicht viele Voraussetzungen, die bei einer Thermografie-Untersuchung erfüllt werden müssen. Die Temperatur in der Messsituation sollte nicht unter fünf bis zehn Grad Celsius liegen – ideal sind 20 Grad Celsius. Das Fahrzeug muss auch nicht frisch gewaschen sein und ein paar Regentropfen sind auch kein Problem.

Aber für wen ist die Thermografie interessant?

Generell für jeden, der bei einem Fahrzeugkauf, im Rahmen eines Gutachtens, bei Leasingrückläufern, Sportwagen oder Oldtimern mehr wissen will als der Blick auf die «Oberfläche« preisgibt. Auch Verkäufer können mit einer Thermografie-Analyse den Zustand ihres Fahrzeuges dokumentieren und damit für potentielle Käufer eine solide Faktenbasis schaffen. Die Kosten einer einfachen Thermografie liegen bei rund 150 bis 250 Euro, ist aber jeden Cent wert, da die Analyse vor teuren Fehlkäufen bewahrt, sollte das Fahrzeug entgegen der Beschreibung doch nicht frei von Mängeln sein

FAZIT:

Das Thermografie-Verfahren macht sichtbar, was bislang unsichtbar war und zeigt «die ganze Wahrheit«. Ob gut ausgeführte Nachlackierung, neu eingesetzte Blechteile, Spachtelarbeiten, auf Blech, Alu oder anderen Materialien – das Analysetool zeigt gnadenlos alles auf. Selbst der Austausch von kaputten Karosserieteilen durch Neu- oder Gebrauchtteile wird entdeckt. Wer also bei seinem Traum-Automobil auf Nummer sicher gehen möchte, findet in der Thermografie das ideale Instrument um beim Kauf Fehler zu vermeiden, Risiken zu senken oder als Verkäufer ein Höchstmaß an Vertrauen zu schaffen.

Schadenspauschale

Im direkten Zusammenhang mit einem Verkehrsunfall entstehen dem Unfallgeschädigten in den meisten Fällen Kosten, die nicht direkt dem Fahrzeugschaden oder sonstigen Sach- oder Gesundheitsschäden zuzurechnen sind. Diese Kosten betreffen Telefon-, Porto- und Fahrtkosten, die im unmittelbaren Zusammenhang mit dem Unfall für Mitteilungen und Transport entstehen. In der Rechtsprechung wurde dazu übergegangen, hierfür einen
nachweisunabhängigen Pauschalbetrag zuzusprechen. Dieser Pauschalbetrag wird als Schadenspauschale bezeichnet.
Der Begriff der Schadenspauschale ist im Gesetz nicht definiert, sondern ein von der Rechtsprechung anerkannte Schadensposition. Ihre Grundlage hat die Schadenspauschale im §823 des BGB.

Schadensmeldung

Eine Schadensmeldung muss erfolgen, um dem Unfallopfer den verursachenden Schaden zu ersetzten. Jedes in Deutschland angemeldete Fahrzeug muss mindestens über eine Haftpflichtversicherung abgesichert sein.
Die Information über den Verkehrsunfall bei der Versicherung bezeichnet man als Schadensmeldung.
Die Schadensmeldung erfolgt normalerweise durch den Unfallverursacher bei dessen Versicherung. Es ist natürlich auch möglich als Geschädigter, die gegnerische Versicherung über den Schaden zu informieren.
Die gegnerische Versicherung kann sowohl telefonisch als auch über ein vorgegebenes Formular auf der Website der Versicherung erfolgen. Durch die Schadensmeldung setzt sich der Prozess der Schadensregulierung in Gang. Der Verkehrsunfall und der entstandene Schaden müssen somit schnellstmöglich bei der entsprechenden Versicherung gemeldet werden. Viele Versicherer geben eine Frist von 1 Woche vor. Die Versicherung kann auch andere Regelungen über Meldefristen festlegen. Diese sind im Versicherungsvertrag und den jeweiligen AGB´s verankert.

Restwert

Bei einem Kfz beschreibt der Restwert den Betrag, den eine betroffene Person für das beschädigte Fahrzeug in unreparierten Zustand bekommt.
Somit ist der Restwert der Wert, den der Geschädigte für sein Fahrzeug in reparierten Zustand auf dem ihm zugänglichen Gebraucht- oder Fahrzeugverwertungsmarkt durch Verkauf oder Inzahlunggabe bei einem Ersatzkauf noch realisieren kann.
Bei der Berechnung eines Totalschaden muss vom Wiederbeschaffungswert der ermittelte Restwert abgezogen werden. Auch bei einer fiktiven Schadenabrechnung ist der Restwert für die sogenannte Vergleichskontrollrechnung von Bedeutung

Reparaturdauer (Arbeitstage)

Die voraussichtliche Reparaturdauer berücksichtigt den Zeitaufwand, der für die fach- und sachgerechte Beseitigung des Unfallschadens erforderlich ist.
Feste Fristen für die Dauer einer Reparatur bzw. der Ersatzteilbeschaffung existieren nicht, da zahlreiche Faktoren eine Rolle spielen können, wie Alter und Herkunft des Fahrzeugs sowie natürlich der Schadensumfang.
Die Angabe der voraussichtlichen Reparaturdauer ist wichtig für die Mobilitätskosten, der Vorhaltekosten sowie der Nutzungsausfallentschädigung.
Es wird bei der Beurteilung der Instandsetzungsdauer davon ausgegangen, dass die Reparatur zügig und ohne größere Unterbrechungen durchführt wird. Bei Lieferschwierigkeiten der Ersatzteilbeschaffung, kann es zu entsprechenden Verzögerungen und somit zu einer Verlängerung der Reparaturdauer kommen.

Patina

Definition: Patina ist eine durch natürliche oder künstliche Alterung entstandene Oberfache (Struktur und Farbe)
Fahrzeuge, die normal gealtert sind, haben oft eine patinierte Lackoberfäche, die durchaus stumpfer und unregelmäßiger als bei Neulack sein kann, auch in der Dicke des Lackes. Patina wird im Modellbau als Weathering bezeichnet und ist eine hohe Kunst.
Unrestaurierte Fahrzeuge mit einer überdurchschnittlich niedrigen Laufeistung in nur leicht patiniertem Originalzustand entziehen sich dem üblichen Bewertungsschema. Ihr Wert kann daher den sich durch die reine Zustandsnote ergebenden Wert deutlich übersteigen.

Nutzungsentschädigung

Als Nutzungsentschädigung wird die Entschädigungsleistung bezeichnet, die als Schadensersatz für den Umstand geleistet wird, dass der Gebrauch des
Gegenstandes während des Nutzungsausfalls nicht möglich ist, sofern dieser Gebrauch einen geldwerten Vermögensbestandteil dargestellt hat. Nach einem unverschuldeten Verkehrsunfall hat der Geschädigte für die Zeit des Ausfalles seines Fahrzeugs das Wahlrecht zwischen einem Ersatzfahrzeug oder dem Verzicht auf ein Ersatzfahrzeug und dem Erhalt einer Entschädigung.
Voraussetzung für einen Anspruch auf die Nutzungsentschädigung ist, dass das Fahrzeug während der Ausfallzeit hätte genutzt werden können. Die Höhe des Betrags für die Nutzungsausfallentschädigung richtet sich nach der Fahrzeugkategorie des verunfallten Fahrzeugs des Geschädigten. In der Regel wird die Nutzungsausfallentschädigung seitens der Kfz- Haftpflichtversicherung des Schädigers beglichen.

Notreperatur

Oftmals ist durch die Durchführung einer Notreparatur (Schadenminderungspflicht §254 BGB) die Verkehrs- und Betriebssicherheit
eines unfallbeschädigten Fahrzeuges wieder herzustellen. Damit können Ausfall und Mietwagenkosten gemindert werden.

Beispiel:
Durch einen leichten Anfahrschaden wurde eine Heckklappe leicht verkratzt, die Stoßstange an geschrammt und die Heckleuchte beschädigt. Durch die Beschädigung der Heckleuchte ist die Verkehrs- und Betriebssicherheit nicht mehr gegeben. Durch eine Erneuerung der Heckleuchte in Form einer Notreparatur kann die Verkehrs- und Betriebssicherheit wieder hergestellt werden und auf kostenintensive Anmietung eines Ersatzfahrzeuges verzichtet werden.

Marktwert

Der Marktwert beziffert den aktuellen Wert des Fahrzeuges am Markt, d.h. für dieses Fahrzeug würde zum gegenwärtigen Zeitpunkt der als Marktwert
geschätzte Betrag bezahlt bzw. erzielt werden. Der Marktwert bildet die Grundlage für die Versicherungseinstufung und für die Prämienberechnung im Kasko-Bereich.

Oldtimer und Liebhaberfahrzeuge werden üblicherweise nach Ihrem Marktwert versichert.

Merkantile Wertminderung

Unter einer merkantilen Wertminderung versteht man den voraussichtlichen Mindererlös bei einer Veräußerung des fach- und sachgerecht instand gesetzten Fahrzeuges unter Offenbarung des reparierten Unfallschadens. Er basiert auf der Sorge des potentiellen Käufers vor verborgenen Mängeln, die sich erst in der Folgezeit bemerkbar machen können.

Beispiel:
Sie möchten ein gebrauchtes Fahrzeug kaufen. Der Händler bietet Ihnen zwei absolut gleichwertige Fahrzeuge an. Bei dem einen Fahrzeug wird Ihnen mitgeteilt, dass dieses Fahrzeug bereits einen Unfallschaden hatte. Obwohl dieser Unfallschaden fach- und sachgerecht repariert wurde, wird sich in der Regel der Käufer für das Fahrzeug entscheiden, das unfallfrei war. Für das Fahrzeug mit dem fach- und sachgerechten instand gesetzten Unfallschaden wird man sich nur entscheiden, wenn dieses Fahrzeug wesentlich kostengünstiger angeboten ist. Unter Berücksichtigung dieser Umstände ist bei einem Unfallschaden häufig eine merkantile Wertminderung trotz fach- und sachgerechter Instandsetzung gegeben. Die merkantile Wertminderung fällt mit zunehmenden Alter oder steigender Laufleistung geringer aus. Ausserdem ist die merkantile Wertminderung auch abhängig von der Marktgängigkeit des Fahrzeugs, von bereits vorhandenen Vor- und Altschäden am Fahrzeug, um nur einige Einflussgrößen zu benennen.

Technischen Wertminderung

Eine technische Wertminderung liegt vor, wenn es nicht möglich ist, das Fahrzeug wieder in denselben technischen funktionsfähigen Zustand zu
versetzen, den es vor dem Unfall hatte. Es bleibt mithin also noch ein Schaden zurück, der nicht repariert werden kann. Normalerweise kommt eine technische Wertminderung nur selten zum Tragen.
Ein möglicher Fall für eine technischen Wertminderung wäre, das eine fachgerechte Reparatur wegen äußeren Umständen nicht möglich ist. Wenn
zum Beispiel für Liebhaber- oder Sonderfahrzeuge Ersatzteile überhaupt nicht oder nicht zeitnah beschaffbar sind, kann im Einzelfall der sinnvolle Weg darin bestehen, zu improvisieren und den Nachteil mit einer technischen Wertminderung auszugleichen.
Eine technische Wertminderung wird nur sehr selten aufgeführt. In der Regel wird in einem Unfall-Gutachten immer von einer merkantilen Wertminderung gesprochen.

Technischer Totalschaden

Bei einem technischen Totalschaden liegen am Fahrzeug so erhebliche Beschadigungen vor und eine Wiederherstellung des Zustands vor der
Beschädigung ist nicht möglich. Dies ist der Fall, wenn die Reparatur aufgrund der starken Zerstörung am Fahrzeug technisch einfach nicht mehr möglich ist oder ein unverhältnismäßiger Aufwand erforderlich ware und die Kostenjeglichen Rahmen sprengen wurden.

Unechter Totalschaden

Ein unechter Totalschaden liegt dann vor, wenn der Anspruchsteller trotz Reparaturwürdigkeit sein Fahrzeug nicht mehr reparieren lassen möchte und
auf Basis eines Totalschaden abrechnet.
Dieser Sonderfall tritt ein, wenn ein Neuwagen bei einem Unfall so zerstört wird, dass dem Halter auch nach der Reparatur die Summer des
Wiederbeschaffungswertes zusteht.
Dies kommt versicherungstechnisch der Auszahlung bei einem wirtschaftlichen Totalschaden gleich und wird daher als „unechter Totalschaden“ bezeichnet.
Es ist dem Besitzer nicht zuzumuten, kurz nach Erwerb eines neuen Fahrzeugs plötzlich ein Fahrzeug mit Unfallschaden zu besitzen (BGH VersR 1982, 163). Das Geld steht ihm jedoch nur zu, wenn er das beschädigte Fahrzeug verkauft und ein neues erwirbt.
Diese Art von Abrechnung geht nur, wenn die Summe aus Reparaturkosten höher ist als die Differenz zwischen Wiederbeschaffungswert abzüglich des
Restwertes. Man spricht von einem deckenden Restwert. Die leistungsbringende Versicherung darf sich hierbei die kostengünstigste Variante aussuchen.

Wirtschaftlicher Totalschaden

Kommt es z.B. bei alteren Fahrzeugen zu großeren Beschadigungen, kann schnell ein wirtschaftlicher Totalschaden vorliegen. Ubersteigt die vom Gutachter im Unfall-Gutachten veranschlagten Reparaturkosten die Diferenz vom Wiederbeschafungswert und Restwert des
Fahrzeugs, liegt ein wirtschaftlicher Totalschaden vor.

Beispielrechnung
Wiederbeschafungswert = 11.000€
Restwert = 6.000€
Kalk. Reparaturkosten brutto = 8.000€

11.000€ – 6.000€ = 5.000€ Differenzbetrag

Übersteigen die kalkulierten Reparaturkosten deutlich den Differenzbetrag, liegt ein wirtschaftlicher Totalschaden vor.

Wiederherstellungswert

Der Wiederherstellungswert beziffert den Preis, den das Fahrzeug an Aufwendungen gekostet hat, um es in den jetzigen Zustand zu bringen (Restaurationskosten), zuzüglich des Fahrzeuggrundpreises
(Anschaffungswert).
Der Wiederherstellungswert bezeichnet somit die Summe, die sich aus der Anschaffung sowie der späteren Restaurierung eines Fahrzeuges ergeben hat –unabhängig, ob sich dieser Preis bei einem Verkauf tatsächlich am Markt erzielen lässt. Es handelt sich um einen rein rechnerischen ermittelten Wert, der sich aus der Addition der sicht- oder belegbaren Investitionen ergibt.
Die Differenz zum Marktwert kann daher erheblich sein.
Der Wiederherstellungswert hat vor allem in den Fällen Bedeutung, in denenein Fahrzeug überdurchschnittlich langwierig, aufwendig und damitkostenintensiv restauriert wurde.

Wiederbeschaffungswert

Der Wiederbeschaffungswert gibt nach einem Unfall an, welche Summe notwendig ist, um ein gleichwertiges Fahrzeug zu kaufen.
Grundsätzlich handelt es sich beim Wiederbeschaffungswert um den Betrag der aufgewendet werden muss, um auf dem regionalen, seriösen Gebrauchtwagenmarkt ein gleichwertiges Fahrzeug zu erwerben. Dieses soll also im gleichen Zustand wie das alte Auto sein und über
vergleichbare Ausstattungsmerkmale verfügen. Natürlich trifft dies nur auf die wenigsten Autos zu. Aus diesem Grund ist
das Gutachten eines unabhängigen Sachverständigen von großer Bedeutung.
Nur ein Fachmann kann die Auswirkungen einer erhöhten oderverringerten Laufleistung, einer früheren oder späteren Zulassung sowie Sonder- und zusätzlicher Ausstattung genau erfassen und die Versicherung über den Wiederbeschaffungswert in Kenntnis setzen.
Wichtig ist der Wiederbeschaffungswert, wenn festgestellt werden muss, ob einTotalschaden vorliegt.

Wiederbeschaffungsdauer

Die Wiederbeschaffungsdauer (meist in Kalendertage angegeben) beschreibt den Zeitaufwand zur Wiederbeschaffung eines vergleichbaren Fahrzeugs für
das unfallgeschädigten Kraftfahrzeuges am Gebrauchtwagenmarkt.
Unter Kalendertage versteht mann, dass alle 7 Tage der Woche von Montag bis Sonntag dabei zu berücksichtigen sind. Sollte das Fahrzeug nach einem Unfallschaden nicht mehr reparabel sein, also ein Totalschaden vorliegen, weist der Kfz-Sachverständige in seinem Gutachten die Zeit aus, die dafür benötigt wird, ein vergleichbares Fahrzeug am Gebrauchtwagenmarkt zu erwerben.

Wertverbesserung

Gemäß § 249 BGB ist die wirtschaftliche Gesamtlage des Geschädigten vor dem Schadensereignis wieder herzustellen.
Es soll weder ein Nachteil noch eine Bereicherung „Vorteil“ des Anspruchstellers eintreten.
Es ist zu prüfen, inwieweit durch die erfolgte Instandsetzung des Fahrzeuges womöglich eine Wertsteigerung des Gesamtfahrzeuges eingetreten ist.
Da eine Bereicherung des Anspruchstellers gemäß § 249 BGB nicht statthaft ist, muss diese Werterhöhung durch einen entsprechenden Minderwert wieder in Abzug gebracht werden.

Vor- und Altschäden

Man unterscheidet zwischen Vorschäden und Altschäden.

Vorschaden:
Unter einem Vorschaden versteht man einen reparierten Schaden am Fahrzeug. Hierzu gehören sowohl fach- und sachgerecht instand gesetzte Unfallschäden, als auch grob provisorisch instand gesetzte Unfallschäden. Bei letzteren ist die Angabe, ob nur eine teilweise Instandsetzung oder aber eine NICHT fach- und sachgerechte Instandsetzung erfolgte, zwingend erforderlich.

Altschaden:
Unter einem Altschaden versteht man eine noch nicht behobene Beschädigung an einem Kraftfahrzeug. Dies können Unfallschäden, Gebrauchsschäden wie Dellen, Beulen, Kratzer, oder auch Korrosionsschäden sein. Auch Verschleissschäden sind Altschäden.

Spezialgebiet: Oldtimer

Oldtimer sind außergewöhnliche Liebhaberfahrzeuge. Jedes Fahrzeug verfügt über besondere Merkmale, die es einzigartig und besonders machen.

Ich bin zertifizierter Oldtimer Sachverständiger nach den Richtlinien des Verbandes freier Kraftfahrzeug-Sachverständiger e.V.

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Spezialgebiet:
Zukunftsweisende Technologie

Hybridfahrzeuge

Ein Hybridfahrzeug wird von mindestens einem Elektromotor sowie einem Verbrennungsmotor angetrieben. Der Elektromotor wird über einen elektrischen Speicher versorgt, der Verbrennungsmotor herkömmlich mit Kraftstoff.

Damit beide Antriebe ihre Vorteile optimal ausspielen können, werden sie mit hochkomplexer Elektronik zum Hybridmotor zusammengefasst. Sie können dort entweder abwechselnd oder gemeinsam genutzt werden.

Elektrofahrzeuge

Ein Elektroauto ist ein Fahrzeug, welches alleine mit einem oder mehreren Elektromotoren angetrieben wird.

Die für die Elektromobilität benötigte Energie stammt in der Regel aus einem Akkumulator (wieder aufladbare Batterie). Anstelle eines mit Benzin- oder Diesel betriebenen Motors befindet sich ausschließlich ein Elektromotor als Antrieb im Fahrzeug.

Hightech-Verbrennungsmotoren

In einem Verbrennungsmotor wird ein Teil der chemischen Energie des Treibstoffs wie Benzin oder Diesel in mechanische Energie umgewandelt.

Dazu wird in einem Brennraum ein zündfähiges Gemisch aus Kraftstoff und Luft (Sauerstoff) verbrannt. Um einen möglichst leistungsstarken Motor mit Agilität und besten Laufeigenschaften zu erreichen, gleichermaßen aber den Schadstoffausstoß und Kraftstoffverbrauch möglichst gering zu halten, wird immer mehr Elektronik und Hightech in modernen Verbrennungsmotoren und dessen Peripherie verbaut.

Autonomes Fahren

Mit dem Begriff autonomes Fahren beschreibt man selbstfahrende Fahrzeuge, die sich ohne Eingriff des menschlichen Fahrers zielgerichtet fortbewegen.

Als Autonomie bezeichnet man den Zustand der Selbstbestimmung, Unabhängigkeit, Selbstverwaltung oder Entscheidungs- bzw. Handlungsfreiheit.

Fortschrittliche Sensorik, eine smarte Steuerung, intelligente Aktuatorik, automatisierte Technologie, bis hin zum autonomen Fahren bedarf es eine äußerst komplexe Technik.

Neue Fahrzeug – und Elektronikstrukturen, digitale Sicherheit sowie elektronische Fahrerassistenzsysteme sind ein spannendes Thema der Zukunft.

Stefan Schneider

Stefan Schneider

Ich bin KFZ-Meister mit 30-jähriger Berufserfahrung, spezialisiert auf Mercedes Benz. Zudem bin ich begeisterter Oldtimer-Fan.

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