Oldtimer-Wertermittlung

Oldtimer Bewertung

Die Oldtimerbewertung ist ein extrem sensibles und auch ein sehr komplexes Thema.

Bei außergewöhnlichen Fahrzeugen ist es nicht damit getan, in irgendwelchen Preislisten nach dem Fahrzeugwert zu stöbern. Jedes Fahrzeug verfügt über besondere Merkmale, die es einzigartig und besonders machen. Daher kann man Preisnotierungen aus möglicherweise veralteten Sammlungen und Listen nur als groben Richtwert verwenden.

Vielmehr ist für eine fundamentale Wertermittlung und damit verbunden eine individuelle fahrzeugspezifische Recherche unumgänglich und zwingend erforderlich.

Marktspiegel, Fachliteraturen, Oldtimerszene, Spezialmarkt, Internetseiten, Oldtimer-Clubs, aktuelle Preislisten und Oldtimerportale müssen berücksichtigt werden um nur die wichtigsten Rechercheoptionen zu benennen.

Auch die Originalität eines Fahrzeugs kann höher zu bewerten sein als ein Wiederaufbau.

Je älter das Fahrzeug ist, umso mehr Abnutzungen können toleriert werden.

Die Verifizierung der Matching Numbers „Nummer Übereinstimmung“ von Motor, Getriebe, Achsbaugruppe und Rahmen des Fahrzeugs ist zu prüfen und darf sofern nachvollziehbar im Gutachten als wertsteigernder Faktor berücksichtigt werden.

Belegbare Restaurationsarbeiten sind bei den Wertermittlungen klar definierbar und müssen mitberücksichtigt werden.

Hierfür wird nach dem 1. Jahr 25% der Summe in Abzug gebracht, jedes weitere Jahr mit 5% vom verbliebenen Wert bei Vorlage einer Rechnung. 

Sollte beispielsweise eine Rechnung von einem Motor in Höhe von 1.000,00€ vorliegen, dürfen nach 1 Jahr noch 750,00€ angerechnet werden, jedes weitere Jahr – 5% vom Restwert.

Die exakte und neutrale Bewertung der Originalität, der Fahrzeug Historie, der Funktionalität, zeitgenössisches Sonderzubehör und natürlich die Zustandsnote sind zudem wichtige Faktoren zur Wertermittlung ihres Oldtimers.

Eine weitere Thematik kann das subjektive Empfinden eines Allround-Sachverständigen sein, der die Wertermittlung an Ihrem Oldtimer durchführt. 

Entweder er findet Ihr Fahrzeug gut oder es gefällt ihm überhaupt nicht, irgendwo dazwischen liegt wahrscheinlich der Oldtimer-Sachverstand eines Allround-Sachverständigen.

Aufgrund meiner über 30-jährigen Berufserfahrung der Marke Mercedes-Benz habe ich mich vorranging auf Gutachten dieser Premiummarke spezialisiert und zum Sachverständiger für Oldtimer zertifiziert. 

Für Oldtimergutachten verwende ich stets meine Checkliste für Liebhaberfahrzeuge um bei allen Gutachten meinem gleichbleibenden Niveau gerecht zu bleiben.

Oldtimergutachten, die bestimmte Mindestanforderungen nicht erfüllen, werden von Oldtimerversicherungen nicht anerkannt. 

Manche Versicherungen fordern für hochwertige Fahrzeuge ein zeitlich aktuelles HD-Video für den Nachweis, dass der Motor sauber läuft und das Getriebe ordnungsgemäß schaltet.

Zur Dokumentation eines großen Oldtimergutachten erstelle ich zur Beweissicherung immer ein HD-Video mit Sounddatei die auf einem USB-Stick dem Wertgutachten beigegeben wird.

Thermographie

Nichts ist ärgerlicher, als einen Schaden am Fahrzeug nicht rechtzeitig zu entdecken – sei es beim Fahrzeugkauf oder bei der Wertermittlung.

Leider zeigt sich immer wieder, dass nicht Sach- und Fachgerecht restauriert wurde, nach dem Motto: „Was des Schlossers Kunst nicht ziert, wird mit Spachtel zugeschmiert“.

Selbst mit einem hochwertigen Lackschichtdickenprüfer oder Testmagneten findet man nicht zuverlässig die Stellen an der Karosserie, an denen schon einmal Hand angelegt wurde.

Zwar ist eine sauber ausgeführte Nachlackierung mit Originallack nicht zwangsläufig etwas schlechtes, aber man kann nicht unter den Lack sehen. Ob nur nachlackiert wurde oder das Blech nach allen Mitteln der Kunst wieder in Form gebracht wurde, lässt sich oft nur schwer beurteilen.

Bessere Einblicke unter das Lackkleid ermöglichen hingegen Thermographie Bilder.

Bei Fahrzeugen lassen sich mithilfe des Thermografie-Scanners Rückschlüsse in Bezug auf

Originalität sowie auf die Ausführung einer durchgeführten Restauration bildlich darstellen.

Deshalb erstelle ich immer Thermographie Bilder der gesamten Karosserie „Dach, linke Fahrzeugseite, Fahrzeugfront, rechte Fahrzeugseite, Heck“ neben der Prüfung mittels eines

Schichtdickenprüfers.

Zur eindeutigen Identifizierung und Zuordnung des Fahrzeuges wird im Gutachten das Original Bild in JPG -Format dem Thermographie Bild gegenübergestellt.

Meine Oldtimergutachten umfassen mindestens 60 detaillierte Bilder, angefangen über alle Diagonalen des Fahrzeugs und sämtliche zu bewertende einzelne Baugruppen.

Zu einer nachvollziehbaren Wertermittlung und schriftlichen Fahrzeugbeschreibung wird meine Recherche offengelegt und dem Gutachten beigefügt um eine hundertprozentige Neutralität und Transparenz gegenüber Dritten zu garantieren.

Je ausführlicher und detaillierter ein Oldtimergutachten aufgeführt wird, desto weniger

Ärger und Angriffsfläche haben Sie im Falle eines Versicherungsschadens.

Oldtimer Versicherungen müssen sich auch für den Versicherungsschutz nur 1 Jahr an ein Gutachten binden. Meist hält die Gültigkeit kulanzhalber allerdings 2 Jahre bei den Versicherungsgesellschaften Bestand.

Für die regelmäßige Anpassung des Versicherungswertes ist übrigens der Versicherungsnehmer selbst verantwortlich!

Bei der meist erheblichen Wertsteigerung von Liebhaberfahrzeugen sollte daher spätestens alle 2 Jahre, besser noch jährlich, eine Fahrzeugbewertung und dementsprechend bei der Versicherung eine Anpassung der Versicherungssumme veranlasst werden. Im Schadensfall wird nur bis zum ursprünglich bei Versicherungsabschluss vereinbarten Marktwert reguliert. 

Auch für die genaue Wertdefinitionen beinhaltet mein ausführliches Oldtimergutachten alles worauf es ankommt. 

Marktwert, Wiederbeschaffungswert, Wiederherstellungswert

Marktwert:

Oldtimer werden üblicherweise nach ihrem Marktwert versichert.

Der Markt- oder Zeitwert genannt, vermittelt den aktuellen Wert des Fahrzeugs am Spezialmarkt für Liebhaberfahrzeuge. Beim An- oder Verkauf würde zum Zeitpunkt der Gutachtenerstellung für das beschriebene Fahrzeug der als Marktwert ermittelte Betrag bezahlt oder erzielt werden. Beim Marktwert spricht man von dem Durchschnittspreis am Privatmarkt, der keine Händlergewinnspanne und keine Mehrwertsteuer enthält.

Der Marktwert bildet auch die Grundlage für die Versicherungseinstufung und wird für die Prämienberechnung im Kasko-Bereich verwendet. Er gilt als Taxe im Sinne des Versicherungsvertragsgesetz.

Wiederbeschaffungswert:

Der Wiederbeschaffungswert beziffert die Summe, die der Geschädigte im Falle eines Unfalls aufwenden muss, um ein gleichartiges und gleichwertiges Ersatzfahrzeug kurzfristig zu beschaffen (Grundsatz der Naturalrestitution).

Berücksichtigung findet hierbei – im Gegensatz zum Marktwert- vor allem der gewerbliche Handel. Somit enthält der Wiederbeschaffungswert stets die anteilige Mehrwertsteuer und die übliche Händlergewinnspanne.

Restaurationskosten oder sonstige bisherige Aufwendungen finden allerdings keine Berücksichtigung.

Wiederherstellungswert:

Der Wiederherstellungswert bezeichnet die Gesamtsumme aus Anschaffungskosten und Restaurationskosten, unabhängig davon, ob sich dieser Preis auf dem tatsächlichen Markt erzielen lässt. Die Differenz zum Marktwert kann daher erheblich sein. Gerade beim Verkauf eines Liebhaberfahrzeugs ist der Nachweis über den Wiederherstellungswert von großem Vorteil.